Lattung:
In der Praxis haben sich die in der Tabelle aufgeführten Längsquerschnitte für Konterlatten (Längs- und Luftlatten) und Traglatten bewährt. In Sonderfällen ist die Bemessung der tragenden Latten nach DIN 1052 durchzuführen. Der Achsabstand der Traglatten ist gleich dem gewählten Reihenabstand der Schindeln. (siehe Tabelle) Befestigt werden die Traglatten auf den Konterlatten oder Sparren in der Regel mit Drahtstiften nach DIN 1151 oder mit gleichwertigem Verbindungsmaterial wie Schrauben oder Rillennägeln, Klammern, Schrauben usw. Die Drahtstiftgröße richtet sich nach der Lattenstärke und muß der DIN 1052 entsprechen. Bei direkter Befestigung der Latten auf der Tragkonstruktion müssen die Nägel mindestens 2,5 mal so lang sein wie die Lattendicke.
Schalung:
Für die Verlegung von Schindeln werden auch Sparschalungen verwendet. Sie sind besser geeignet als dichte Schalungen. Die Dicke der Schalung richtet sich nach den statischen Erfordernissen ( Berechnung nach DIN 1052). Sie muß jedoch mindestens so stark sein, daß die Schindelbefestigungsmittel ca. 18 bis 25 mm tief eindringen können. Die Holzqualität der Schalbretter muß die Konstruktionsanforderungen erfüllen (mindestens Güteklasse III nach DIN 68365). Die Schalbretter werden mit mindestens zwei Drahtstiften (nach DIN 1151) oder mit gleichwertigen Verbindungsmitteln, wie zum Beispiel Schraubnägeln befestigt. Die Größe der Drahtstifte richtet sich nach der Brettdicke und muß der DIN 1052 entsprechen.