In der Praxis haben sich die in der Tabelle „Lattung“ angeführten Längsquerschnitte für Konterlatten (Längs- und Luftlatten) und Traglatten bewährt. In Sonderfällen ist die Bemessung der tragenden Latten nach DIN 1052 durchzuführen.Der Achsabstand der Traglatten ist gleich dem gewählten Reihenabstand der Schindeln (siehe gegenüberliegende Seite, Tabelle oben) Befestigt werden die Traglatten auf den Konterlatten oder Sparren in der Regel mit Drahtstiften nach DIN 1151 oder mit gleichwertigem Verbindungsmaterial wie Schrauben- oder Rillennägeln, Klammern, Schrauben usw. Die Drahtstiftgröße richtet sich nach der Lattenstärke und muss der DIN 1052 entsprechen. Bei direkter Befestigung der Latten auf der Tragkonstruktion müssen die Nägel mindestens 2,5 mal so lang sein wie die Lattendicke.
Schalung:
Für die Verlegung von Schindel werden auch Sparschalungen verwendet. Sie sind besser geeignet als dichte Schalungen. Die Dicke der Schalung richtet sich nach den statischen Erfordernissen (Berechnung nach DIN 1052). Sie muss jedoch mindestens so stark sein, dass die Schindelbefestigungsmittel ca. 18 bis 20 mm tief eindringen können. Über praxisbezogene Schalungsdicken informiert die Tabelle „Lattung“ auf Seite 13, unten. Die Holzqualität der Schalbretter muss die Konstruktionsanforderungen erfüllen (mindestens Güteklasse III nachDIN 68365). Die Schalbretter werden mit mindestens zwei Drahtstiften (nach DIN 1151) oder mit gleichwertigen Verbindungsmitteln, wie zum Beispiel Schraubnägeln befestigt. Die Größe der Drahtstifte richtet sich
nach der Brettdicke und muß der DIN 1052 entsprechen.