Dachneigung

Mindestneigung der Sparren und Aufschieblinge der Traufe:

  • bei zweilagiger Deckung > 71° – 90°
  • bei dreilagiger Deckung > 22° – 90°

Bei Dächern unter 22° Neigung ist ein wasserableitendes, dichtes Unterdach erforderlich. Der Neigungs-Grenzbereich für Holzschindeldeckungen liegt zwischen 14° und 18° der gesamten Dachfläche. Sollten einzelne Dachflächen weniger als 14° geneigt sein, muß der Hinterlüftungskonstruktion und dem Holzschutz besondere Beachtung geschenkt werden, da die Durchfeuchtung der Schindeln bei so flachen Dachneigungen überproportional zunimmt.

Dächer mit geringer Neigung sollten mit längeren Schindeln der Güteklasse 1 gedeckt werden.