Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB)

  • 1 Geltungsbereich & Vertragsschluss
  1. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen der Theo Ott Holzschindeln GmbH. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung zustande.
  3. Ausschluss Widerruf: Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z. B. Sondermaße, individueller Zuschnitt von Schindeln oder Dachrinnen), ist das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen.
  • 2 Lieferung & Gefahrübergang
  1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Bestellers.
  2. Gefahrübergang: Bei B2B-Geschäften geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Besteller über (§ 447 BGB). Bei B2C-Geschäften (Verbraucher) geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Kunden über (§ 475 Abs. 2 BGB).
  3. Die Lieferadresse muss mit schwerem Lkw anfahrbar sein. Mehrkosten durch Unzugänglichkeit trägt der Besteller.
  • 3 Lieferzeiten & Naturprodukte
  1. Holzprodukte sind Naturprodukte. Produktionsbedingte Verzögerungen durch schwankende Holzqualitäten bleiben vorbehalten. Angegebene Lieferzeiten sind voraussichtliche Richtwerte.
  2. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen (außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gegenüber Verbrauchern).
  3. Materialeigenschaften: Holzdachrinnen werden mit niedriger Feuchte geliefert. Trockenrisse an Ästen sind materialtypisch und stellen keinen Mangel dar, sofern sie sich nach Angleichung der Holzfeuchte an die Umgebungsfeuchte erfahrungsgemäß schließen.
  • 4 Preise & Zahlung
  1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Zinsen. Im B2B-Verkehr wird zusätzlich die Verzugsschadenspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) erhoben.
  • 5 Eigentumsvorbehalt
  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (§ 449 BGB).
  2. Verlängerter Eigentumsvorbehalt (B2B): Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Weiterverkauf, tritt der Besteller bereits jetzt seine Forderung gegen den Dritten in Höhe des Rechnungswertes an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
  • 6 Qualität, Gerichtsstand & Rechtswahl
  1. Unsere Holzschindeln entsprechen der DIN 68119, sofern nicht anders angegeben.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unserer GmbH (AG Laufen / LG Traunstein).

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