Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB)
- 1 Geltungsbereich & Vertragsschluss
- Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen der Theo Ott Holzschindeln GmbH. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung zustande.
- Ausschluss Widerruf: Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z. B. Sondermaße, individueller Zuschnitt von Schindeln oder Dachrinnen), ist das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen.
- 2 Lieferung & Gefahrübergang
- Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Bestellers.
- Gefahrübergang: Bei B2B-Geschäften geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Besteller über (§ 447 BGB). Bei B2C-Geschäften (Verbraucher) geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Kunden über (§ 475 Abs. 2 BGB).
- Die Lieferadresse muss mit schwerem Lkw anfahrbar sein. Mehrkosten durch Unzugänglichkeit trägt der Besteller.
- 3 Lieferzeiten & Naturprodukte
- Holzprodukte sind Naturprodukte. Produktionsbedingte Verzögerungen durch schwankende Holzqualitäten bleiben vorbehalten. Angegebene Lieferzeiten sind voraussichtliche Richtwerte.
- Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen (außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gegenüber Verbrauchern).
- Materialeigenschaften: Holzdachrinnen werden mit niedriger Feuchte geliefert. Trockenrisse an Ästen sind materialtypisch und stellen keinen Mangel dar, sofern sie sich nach Angleichung der Holzfeuchte an die Umgebungsfeuchte erfahrungsgemäß schließen.
- 4 Preise & Zahlung
- Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Zinsen. Im B2B-Verkehr wird zusätzlich die Verzugsschadenspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) erhoben.
- 5 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (§ 449 BGB).
- Verlängerter Eigentumsvorbehalt (B2B): Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Weiterverkauf, tritt der Besteller bereits jetzt seine Forderung gegen den Dritten in Höhe des Rechnungswertes an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
- 6 Qualität, Gerichtsstand & Rechtswahl
- Unsere Holzschindeln entsprechen der DIN 68119, sofern nicht anders angegeben.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unserer GmbH (AG Laufen / LG Traunstein).
