Verkaufs- und Lieferbedingungen

Soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden, sind folgende Bedingungen maßgebend:

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn eine Bestellung von uns schriftlich bestätigt wird. Eine Rechnungsstellung gilt ebenfalls als Auftragsbestätigung.
  2. Wir liefern auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wenn wir aufgrund besonderer Vereinbarung die Frachtkosten übernehmen, gilt folgende Regelung:
    1. Die Gefahr der Übersendung trägt gleichwohl der Empfänger.
    2. Die vom Besteller genannte und vereinbarte Lieferadresse muss mit Lkw an fahrbar sein, andernfalls hat der Besteller durch die Anlieferung zusätzlich entstehende Transportkosten zu tragen.
  3. Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung und der Ware fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Mahngebühren und Verzugs zinsen vor. Bei Sonderanfertigungen, die nicht in unserer Preisliste enthalten sind, ist 1/3 des Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung fällig.
  4. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin gemäß § 455 BGB. „Falls unser vorbehaltenes Eigentum an der verkauften Sache dadurch erlischt, dass der Besteller (Übernehmer) vor vollständiger Bezahlung unserer Kaufpreisforderung die gelieferte Ware an einen gutgläubigen Dritten verkauft bzw. übereignet, dann soll anstelle der Ware die Forderung des Bestellers (Übernehmers) gegen den Dritten treten. Der Besteller (Übernehmer) tritt seine hierbei entstehende Forderung gegen den Dritten auf Bezahlung der unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware hiermit an uns ab.“
  5. Unsere Holzschindeln entsprechen den Qualitätserfordernissen der DIN 68119 soweit nicht anders angegeben.
  6. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Hammerau bzw. AG Laufen/LG Traunstein. Bei Lieferungen ins Ausland gilt für die Vertragsbeziehungen und deren Geltendmachung deutsches Recht.
  7. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung von Seiten des Bestellers zugrundegelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.
  8. Vorstehende Bedingungen gelten auch für spätere Bestellungen und werden mit einer späteren Bestellung erneut anerkannt.
  9. Holzschindeln sind ein Naturprodukt. Durch schwankende Holzqualität sind Verzögerungen bei der Produktion möglich. Angegebene Lieferzeiten sind deshalb ein Anhalt und unverbindlich. Forderungen aufgrund verspäteter Lieferung können nicht gestellt werden.
  10. Holzdachrinnen werden meistens mit sehr niedriger Holzfeuchte ausgeliefert. Eingewachsene Äste bekommen dadurch Trockenrisse. Wir können nicht für die Dichtigkeit dieser Äste garantieren. Erfahrungsgemäß schließen sich diese Risse nach kurzer Zeit durch Angleichung der Holzfeuchte an die Umgebungsfeuchte. Wir empfehlen einen Anstrich der Wasserlauffläche mit Bitumen-Latex.