Formen: gespalten und keilförmig
Western Red Cedar | Lärche | Eiche | |
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Merkmale | Güteklasse 1 | ||
Jahrring-Neigung | zulässig: 90º – 30º zur Schindelbreite |
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Faserabweichung | zulässig: bis 50 mm von einer Parallelen zur Seitenkante im Abstand von 300 mm vom Schindelfuß (Ott-Norm: Die Fasern laufen parallel zu den Seitenkanten) |
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Rechtwinkligkeit am Schindelfuß | zulässig: Abweichung bis 8 % der Breite (Ott-Norm: nur 3 mm, unabhängig von der Schindelbreite) |
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Äste | unzulässig auf der Vorderseite | zulässig: festverwachsene Äste (kleinster Ø 20 mm) Ott-Norm: nur 10 mm! |
unzulässig auf 60 % der Schindellänge, vom Schindelfuß gemessen |
Farbe | zulässig: Farbunterschiede, die auf natürlichen Eigenschaften beruhen |
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Harzgallen | zulässig, wenn sie nicht durchgehen | ||
Insektenfraßstellen | unzulässig | ||
Risse | unzulässig | ||
Harzgallen | zulässig, wenn sie nicht durchgehen | ||
Splint | zulässig in geringem Umfang | unzulässig | |
Verformung | zulässig: Grenzabweichung von der Ebene max. 4 % aus der Summe von Schindellänge und Schindelbreite (Ott-Norm: max. 10 % der Lieferung!) |
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Grenzabmaße a) Länge b) Breite |
zulässig: +25 mm bis -6 mm. Bei 10 % der Lieferung – 6 % der Länge (Ott-Norm: +30mm bis -5 mm für gesamte Menge) zulässig:+-5 % vom Nennmaß bei Schindeln gleicher Breite (Ott-Norm: +-1 mm unabhängig von der Nennbreite) |
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Parallelität | zulässig: Grenzabweichung 3 % der Länge (Ott-Norm: 3 mm!) |
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Schindelbreite bei Normalschindeln | Normalbreite: 80 mm und mehr Bei europ. Holzarten dürfen maximal 10 % bis zu 60 mm breit sein. Bei außereurop. Holzarten dürfen max. 20 % bis zu 75 mm breit sein. (Ott-Norm: durchschnittliche Breite >= 100 mm!) |